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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: November 2010 I. Geltungsbereich 1. Die Lieferungen und Leistungen von TECHNIKA erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese gelten zugleich für den Fall, daß der Besteller einen bereits erteilten Auftrag ohne besonderes Angebot von TECHNIKA erweitert oder auf der Grundlage eines von TECHNIKA bereits früher unterbreiteten Angebotes einen Folgeauftrag erteilt. In diesem Fall gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen auch dann, wenn kein besonderes schriftliches Angebot seitens TECHNIKA erstellt wird. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn Aufträge aufgrund Bestellung nach Katalog oder Artikelliste durchgeführt werden. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als angenommen. Eine Auftragserteilung des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen berührt die nachstehenden Geschäftsbedingungen von TECHNIKA nicht. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, ohne daß TECHNIKA ihr zugeleitete Geschäftsund /oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers ausdrücklich widersprechen muß. 2. Abweichungen von den nachstehenden Geschäftsbedingungen dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. II. Angebot, Bestellung, Lieferumfang 1. Die Angebote von TECHNIKA sind freibleibend und unverbindlich. 2. Bestellungen sind schriftlich vorzunehmen. Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, ist eine Haftung von TECHNIKA ausgeschlossen. Ebenso haftet TECHNIKA nicht für Mängel, die aufgrund undeutlicher Telefax-Bestellungen bzw. fehlerhafter ISDN- oder E-Mail Übermittlungen beruhen. 3. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. TECHNIKA wird den Zugang der Bestellung dem Besteller unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. TECHNIKA ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei TECHNIKA anzunehmen. TECHNIKA ist berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers abzulehnen. 4. Für alle von TECHNIKA angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druck- AGB's erzeugnissen (Transferdruck) behält sich TECHNIKA Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Dementsprechend wird die Mehroder Mindermenge berechnet. Teillieferungen sind zulässig. 5. Bei Email-Bestellungen wird der Vertragstext von TECHNIKA gespeichert und dem Besteller nebst rechtswirksamen AGB per E-Mail unmittelbar nach Vertragsabschluss zugesandt. III. Lieferzeit, Lieferfrist, höhere Gewalt 1. Von TECHNIKA angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware ab Lager an. Wünscht der Besteller die Vereinbarung einer genauen Lieferfrist, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch TECHNIKA. Die Einhaltung von zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, daß der Besteller etwa von ihm beizubringende Unterlagen, welche für die Erstellung des Werkes oder die Erbringung der Leistung erforderlich sind rechtzeitig beibringt, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen fristgemäß an TECHNIKA leistet. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn TECHNIKA die Versandbereitschaft der von ihr gestellten Ware dem Besteller mitgeteilt oder die Ware das Lager verlassen hat, bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. 2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten von TECHNIKA Solche sind insbesondere gegeben bei Maschinen-, Waren-, Rohstoffoder Brennstoffmangel, Kriegsereignissen, Ein- und Ausfuhrverboten, Bränden, Störungen oder Sperrung von Beförderungswegen, Arbeitskampfmaßnahmen sowie behördlichen Anordnungen. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von TECHNIKA, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses verlängert sich zudem eine vereinbarte Lieferfrist auf eine angemessene Dauer nach Beendigung der Behinderung, welche TECHNIKA zugleich eine angemessene Anlaufzeit einräumt. In einem solchen Fall ist TECHNIKA insbesondere berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. 3. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrage zurückzutreten, nachdem er TECHNIKA zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. 4. Ist die Nichteinhaltung eines von TECHNIKA zugesagten Liefertermins von TECHNIKA zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Von Schadenersatzansprüchen nicht umfaßt sind auf jeden Fall etwaige Folgeschäden. IV. Versand, Gefahrübergang 1. Der Versand erfolgt unfrei ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers durch Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer. 2. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Versand ausnahmsweise auf Kosten von TECHNIKA erfolgt (Frei-Haus-Lieferung). 3. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Eine Nachnahmelieferung bleibt vorbehalten. 4. Die Entscheidung über den Versandweg und das Beförderungsmittel obliegt, sofern vom Besteller keine schriftliche Frachtverfügung an TECHNIKA gegeben wurde, ausschließlich TECHNIKA. 5. Ist zwischen TECHNIKA und dem Besteller vereinbart worden, daß der Besteller die von TECHNIKA bereitgestellten Waren selbst abholt, so muß diese unverzüglich übernommen werden, sobald Versandbereitschaft von TECHNIKA an den Besteller mitgeteilt worden ist. Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft - spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller - geht die Gefahr auf den Besteller über. Hiervon ausgenommen ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von TECHNIKA. 6. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers. 7. Abweichende Versand- und Lieferbedingungen für spezielle Produktsegmente der Firma TECHNIKA sind möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TECHNIKA. V. Preise und Verpackung 1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils aktueller Höhe. Staatliche und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware und Leistung mittelbar oder unmittelbar verteuern, werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. TECHNIKA ist darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, zwischen der Bestellung und Auslieferung ab Lager, Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Lohn-, Energieoder ähnlichen Kosten eintreten oder produktionstechnische Änderungen die einen geänderten Rohstoffeinsatz erforderlich machen. In diesem Fall wird TECHNIKA dem Besteller unver- 156
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