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INHALT:

10.0 Erste Hilfe Normen / Vorschriften / Gesetze Augenspülungen Augenverletzungen sind gefährlich, sie sind oft zeitkritisch (bei Verätzungen) und oft sind bereitstehende Hilfen nicht gefüllt, unsteril oder schlicht nicht vorhanden. Nicht umsonst verschwinden nachfüllbare Augenspülflaschen mehr und mehr vom Markt. Deshalb gilt: Stationäre Augenspülstationen sind gut, aber zusätzlich sollten in leicht erreichbaren Abständen sterile Flüssigkeiten bereit stehen. Die Flüssigkeiten (in Flaschen oder dauerhaft steril und damit langfristig einsetzbar in Sprühdosen) sind der menschlichen Tränenflüssigkeit nachempfunden, sie enthalten meist 0,9% Kochsalz (NaCl). Damit ist der osmotische Druck im Augeninneren mit dem Außendruck gleich und nichts diffundiert hinein. Besonders bei Augenverätzungen haben sich so genannte Pufferlösungen als Mittel der Wahl erwiesen, da sie sowohl Säuren als auch Laugen neutralisieren. Dies ist sogar einer stationären Augenspülung vorzuziehen, allerdings muss das Augenumfeld von Lauge / Säure befreit werden, damit diese nicht nachläuft (Spülen zur Seite - nicht über das Gesicht). Pufferlösungen neutralisieren bis zu millionenfach höher als reines Wasser. Bei ungelöschtem Brandkalk wird eine Behandlung mit Wasser nicht empfohlen. Erste Hilfe 153


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