LINK: klicken Sie hier um diese Seite im interaktiven Modus anzuschaunen

NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis
Vorherige SeiteBildansicht der SeiteNächste Seite


INHALT:

10.0 Erste Hilfe Normen / Vorschriften / Gesetze Allgemeine Pflichten des Unternehmers § 2 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass: zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit a) die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel zur Verfügung stehen, und b) das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter, zur Verfügung stehen, sowie dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden kann. Erste-Hilfe-Material Erste Hilfe Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthält z.B.: 1. Großer Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13169 2. Kleiner Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157, wobei 2 Verbandschränke mit Füllung nach DIN 13157 einen nach DIN 13169 ersetzen. Durch die unten in der Tabelle dargestellten Richtwerte werden die Festlegungen der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 " Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ergänzt. Sanitätsräume § 4 (1) Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung 1. in einem Betrieb mit mehr als 1.000 Versicherten, 2. in einem Betrieb mit mehr als 100 Versicherten, wenn seine Art und das Unfallgeschehen nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für Erste Hilfe erfordern, 3. auf einer Baustelle mit mehr als 50 Versicherten vorhanden ist. Betriebsart §5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten, sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. zu § 5: Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte, sowie Arzneimittel, soweit sie der Durchführung der Ersten Hilfe dienen. Schädigende Einflüsse sind z.B. Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen. Das Erste-HilfeMaterial ist auch bei Ablauf der Verfallsdaten zu erneuern. Zahl der Versicherten 1 - 50 51 - 300 ab 301 für je weitere 300 1 - 20 21 - 100 ab 101 für je weitere 100 Anzahl Verbandkästen DIN 13157 DIN 13169 1 1 2 1 1 1 2 1 Verwaltungs- und Handelsbetriebe Herstellungs-, Verarbeitungs- u. vergleichbare Betriebe Baustellen und bau1 - 10 stellenähnliche 11 - 50 Einrichtungen ab 51 für je weitere 50 1 1 1 1 152


WEITERE SUCHBEGRIFFE:



NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis

LINK: powered by www.elkat.de